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Lesen Sie hier, welche Versicherungen wir empfehlen

11. Februar 2023 Vermieter

Versicherungen

 

Welche Versicherungen sind bei möblierter Vermietung sinnvoll?

 

Über Sinn und Zweck einer Wohngebäudeversicherung (inklusive Elementarschäden) braucht man eigentlich nicht viel sagen. Wird das Gebäude ganz oder teilweise zerstört, ist man auf die Zahlung der Versicherung angewiesen, um keine finanzielle Katastrophe zu erleiden.

Die Wohngebäudeversicherung kommt leider nicht für jegliche Schäden auf, die im Zusammenhang mit Immobilien entstehen können. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich daher Gedanken darüber machen, welche zusätzlichen Versicherungen in Frage kommen:

 

1. Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung versichert das gesamte Mobiliar einer Wohnung gegen verschiedene Gefahren wie Wasserschäden, Blitzeinschläge oder auch Einbrüche. Vor allem, wenn das gesamte Mobiliar auf einmal beschädigt oder zerstört wird und auf einen Schlag ersetzt werden muss, kann das den Besitzer vor große finanzielle Probleme stellen.

Wird eine Wohnung ohne Möbel vermietet, ist der Abschluss einer Hausratversicherung eindeutig Sache des Mieters. Die Möbel und das Inventar gehören dem Mieter und er möchte sich für den Schadensfall absichern.

Im Falle der möblierten Vermietung gehört das gesamte Mobiliar oder zumindest der ganz überwiegende Teil dem Vermieter. Dieser sollte also ein Interesse daran haben, seine Möbel durch eine Hausratversicherung abzudecken.

Die Hausratversicherung des Vermieters kommt aber nicht für Gegenstände des Mieters auf. Wenn dieser seine mitgebrachte Kleidung, eigene Möbel oder Elektrogeräte wie einen Laptop absichern möchte, muss der Mieter eine eigene Hausratversicherung abschließen. Unter Umständen kann es für den Mieter auch Sinn machen, bei der Versicherung seines Vertrauen anzufragen, ob eine bestehende Versicherung auf einzelne Gegenstände erweitert oder ein einzelner Gegenstand separat versichert werden kann.

 

2. Privathaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist jedem Mieter dringend zu empfehlen. Eine solche Versicherung gibt es schon für ein paar Euro im Monat und kann einen Mieter im Ernstfall vor hohen Zahlungen an den Vermieter bewahren. Diese Versicherung lohnt sich für jeden Mieter, egal wie lange eine Wohnung angemietet wird.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt z.B. dann, wenn der Mieter aus Unachtsamkeit die Badewanne oder den teuren Parkettboden in einer Wohnung beschädigt. In unserer Kanzlei hatten wir einmal einen Fall, bei dem ein Mieter aus Versehen einen Toilettenstein inklusive dessen Halterung heruntergespült und dadurch das Abwasserrohr beschädigt hat. Die Lokalisierung und Behebung des Schadens kosteten mehrere Tausend Euro. Die Haftpflichtversicherung zahlte in dem Fall die gesamten Kosten.

 

3. Weitere Versicherungen

Für Vermieter interessant könnten daneben auch noch eine Rechtsschutzversicherung und eine Mietausfallversicherung sein. An dieser Stelle muss man sich natürlich die Frage stellen, ob man sich gegen jedes Risiko absichern möchte. Häufig hilft eine optimale Mieterauswahl, entsprechende Streitigkeiten oder Mietausfälle von Anfang an zu vermeiden oder zu minimieren.

 

Bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum muss sich ein Vermieter auf jeden Fall mehr Gedanken zu erforderlichen Versicherungen machen.

 

Autor:

Rechtsanwalt für Mietrecht Daniel Heinrich Pesch, LL.M.
https://www.anwaltskanzlei-pesch.de/


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