Wohnungsübergabe

Worauf sollten Vermieter und Mieter bei der Wohnungsübergabe unbedingt achten?

26. Februar 2023 Dokumente

Wohnungsübergabe

Worauf sollten Vermieter und Mieter bei der Wohnungsübergabe unbedingt achten?

 

Fehler oder Unaufmerksamkeiten bei der Wohnungsübergabe können sowohl den Vermieter als auch den Mieter viel Geld kosten. Mit ein paar wichtigen Informationen und ein wenig Vorbereitung vermeiden Sie die größten Fehler leicht:

 

1. Für Vermieter

Vermieter sollten auf jeden Fall zu dem Übergabetermin ein professionelles Wohnungsübergabeprotokoll in zweifacher Ausfertigung mitbringen. In diesem Protokoll sollte der Zustand der Wohnung, insbesondere, dass die Wohnung keinerlei Mängel aufweist, festgehalten werden. Falls die Wohnung Mängel oder Gebrauchsspuren hat, sollten diese so konkret wie möglich in dem Protokoll festgehalten werden, damit bei dem Auszug der Mieter leicht festgestellt werden kann, welche Mängel neu hinzugekommen sind.

Kratzer auf dem Laminatboden könnten z.B. wie folgt ins Protokoll aufgenommen werden: „In der Mitte des Wohnzimmers befindet sich ein etwa zehn Zentimeter langer tieferer Kratzer auf dem Laminatboden.“

Daneben sollte in dem Übergabeprotokoll auch festgehalten werden, wie viele Schlüssel (Haustürschlüssel, Wohnungsschlüssel, Kellerschlüssel und Briefkastenschlüssel) an den Mieter übergeben worden sind. Meistens macht es zudem Sinn, die Strom-, Gas- und Wasserzählerstände in dem Protokoll zu notieren. Sollte die Wohnung mit sehr hochwertigem Inventar ausgestattet sein, empfiehlt es sich, den Mieter eine Inventarliste unterschreiben zu lassen.

Zu der Übergabe der Wohnung sollte der Vermieter immer einen weiteren Zeugen mitbringen. Der Vermieter und der Zeuge können dann das Protokoll unterzeichnen und damit den Zustand der Wohnung in einem möglichen späteren Prozess bezeugen.

Weil Schimmelprobleme eines der größten und teuersten Ärgernisse für Vermieter sind, empfehle ich jedem Vermieter, bei der Übergabe noch einmal explizit auf das Erfordernis des Lüftens mit vollständig aufgerissenen Fenstern hinzuweisen.

 

2. Für Mieter

 

Auch für den Mieter gibt es bei der Übergabe – vor allem bei möblierter Vermietung - einiges zu beachten. Der Mieter sollte in einem ersten Schritt alle Räume genaustens überprüfen. Diese Überprüfung ist aber nicht nur eine Sichtprüfung des Bodens und der Wände. Der Mieter sollte jedes Fenster der Wohnung einmal öffnen und wieder schließen, aber auch die „Kippfunktion“ des Fensters prüfen. Alle übergebenen Schlüssel sollten getestet werden.

Alle Innentüren sollten einmal geöffnet und geschlossen werden. Sofern in der Wohnung Lampen vorhanden sind, sollten die dazugehörigen Lichtschalter überprüft werden. Der Mieter sollte alle Elektrogeräte einmal einschalten und auf ihre Funktion hin testen. In der Küche ist dies vor allem auch die Dunstabzugshaube, damit der Mieter durch sein Kochen keine Verschmutzung der Wände und Decke verursacht. Falls die Wohnung mit einem Internetzugang vermietet wird, sollte auch dieser überprüft werden.

In einem zweiten Schritt muss der Mieter dann darauf bestehen, dass jeder noch so kleine Mangel in dem Übergabeprotokoll festgehalten wird. Andernfalls läuft er Gefahr, bei Auszug für den Schaden aufkommen zu müssen. Auch für den Mieter wäre es ein Vorteil, einen Zeugen zu der Besichtigung mitzunehmen, der dann auch das Protokoll unterschreibt.

 

Autor:

Rechtsanwalt für Mietrecht Daniel Heinrich Pesch, LL.M.
https://www.anwaltskanzlei-pesch.de/

 


Tags:
Globalflats